HAUSORDNUNG PÖSSEMER TREFF

Die Hausordnung wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Wachtberg am 30.11.2018 beschlossen!
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Für die Nutzung des Dorfsaals „Pössemer Treff“ ist nachstehende Hausordnung unbedingt einzuhalten:

  1. Das Parken auf der Straße „Am Feldpütz“ ist untersagt.
  2. Der abfließende Verkehr nach der Veranstaltung muss über die Kreisstraße erfolgen.
  3. Die Räume und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Polterabenden oder Bierabenden vor Hochzeiten ist das Werfen von Poltermaterial untersagt. 
  4. In allen Räumen ist Rauchen nicht gestattet.
  5. Die Nutzung der Dachterrasse ist untersagt.
  6. Unnötiger Energieverbrauch (Licht und Heizung) ist zu vermeiden.
  7. Den Anordnungen des Ansprechpartners des Bürgervereins Werthhoven ist Folge zu leisten.
  8. Die Verkehrssicherungspflicht (Schneeräumen, Streudienst etc.) wird auf den Nutzer während der Veranstaltung übertragen und muss von diesem ordnungsgemäß wahrgenommen werden.
  9. Die Bestimmungen der Nachtruhe sind einzuhalten.
  10. Lärmbelästigung der Nachbarschaft ist zu vermeiden. Ab 22.00 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zuhalten. Die Musik muss auf Zimmerlautstärke gefahren werden. 
  11. Die Ausgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung Erwachsener ist streng untersagt. Es gilt das Jugendschutzgesetz!
  12. Vor der Übergabe des Dorfsaals sind die benutzten Räume zu lüften, Flaschen, Gläser usw. fortzuräumen, benutztes Geschirr und Gläser zu spülen, Mülleimer zu entleeren. Der Müll ist mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Die Tisch- und Stuhlordnung ist wieder herzustellen.
  13. Die benutzten Räume sind aufgeräumt und geputzt zu hinterlassen, es sei denn, eine Reinigungsfirma ist beauftragt.
  14. Beim Verlassen des Dorfsaals sind alle Fenster zu verriegeln und die Türen zu verschließen. Die entliehenen Schlüssel sind anschließend sofort – oder nach Vereinbarung – dem Vertreter des Bürgervereins Werthhoven e.V. zurückzugeben.
  15. Der Veranstaltungsleiter haftet für die Einhaltung der Benutzungs- und der Hausordnung sowie des Jugendschutzgesetzes.
  16. Die Einhaltung dieser Hausordnung ist Pflicht aller Besucher. Bei Verstößen kann eine Ordnungsgebühr bis 200,00 € verhängt werden.
  17. Diese Hausordnung tritt am 09.07.2020 in Kraft.