Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Wachtberg vom 30.10.2018 gilt der unten aufgeführte Entgelttarif.
Download-Version: Entgelttarif Pössemer Treff
NUTZUNG DES DORFSAALES "PÖSSEMER TREFF" MIT JUGENDTREFF
Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 aufgrund der §§ 7 und 8 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW in der derzeit gültigen Fassung für die Nutzung des Dorfsaals „Pössemer Treff“ folgenden Entgelttarif zur Benutzungsordnung vom 09.07.2020 beschlossen:
Die Nutzergruppen werden wie folgt festgesetzt (nicht für regelmäßige Veranstaltungen):
Gruppe 1
- Gemeinde Wachtberg
- Kindertagesstätte „Maulwurfshügel“, Werthhoven
- Kirchen im Gemeindegebiet
- Fraktionen des Gemeinderates
- Arbeitskreise der Fraktionen
- Ratsmitglieder (für Sprechstunden)
- Werthhovener Jugendgruppe
- öffentlich-rechtliche Körperschaften aus der Gemeinde
- Jakobus-Haus Werthhoven
- Bürgerverein Werthhoven
Gruppe 2
- Alle nicht unter Gruppe 1 genannten Werthhovener Gruppierungen und Organisationen, unabhängig davon, ob sie mit der Veranstaltung einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen Wollen oder nicht.
Gruppe 3
- Werthhovener Bürgerinnen und Bürger
Ausnahmen
Die Bürgermeisterin kann in besonderen Ausnahmefällen ganz oder teilweise auf die Erhebung der entstehenden Entgelte verzichten.
Die Bürgermeisterin kann für sich wiederholende Veranstaltungen (z.B. Probenabende) eine pauschaleJahresgebühr festsetzen.
Entgelt
- Großer Saal
pro Veranstaltung (bis max. 3 Tage) 200 Euro
bei einer Nutzung unter 3 Stunden 80 Euro
- Thekenraum
pro Veranstaltung (bis max. 3 Tage) 100 Euro
bei einer Nutzung unter 3 Stunden 50 Euro
- Jugendtreff
pro Veranstaltung (1 Tag) 50 Euro
Vom Veranstalter zu entrichtender Anteil:
- Benutzergruppe 1 = 0 %
- Benutzergruppe 2 = 50 %
- Benutzergruppe 3 = 100 %
Die Räumlichkeiten können selbst gereinigt werden.
Die Reinigung kann auch über den Bürgerverein Werthhoven e.V. in Auftrag gegeben werden und wird nach Aufwand abgerechnet.
Es wird eine Kaution in Höhe von 250 Euro erhoben, die bei Übergabe des Schlüssels zu entrichten ist.
Inkrafttreten
Dieser Entgelttarif tritt am 01.11.2018 in Kraft.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Räume werden durch die Gemeinde ohne irgendwelches Inventar vermietet. Dieses wird zwingend über den Bürgerverein Werthhoven mit angemietet! Hier gilt der Entgelttarif des Bürgerverein Werthhoven!