BENUTZUNGSORDNUNG PÖSSEMER TREFF

Die Benutzungsordnung wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Wachtberg am 30.10.2018 beschlossen!
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für den Dorfsaal „Pössemer Treff“, Weißer Weg 9,53343 Wachtberg-Werthhoven

Auf der Grundlage des zwischen dem
Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V.
und der
Gemeinde Wachtberg
geschlossenen Betriebsführungsvertrages vom 9. Oktober 2005 zur umfassenden Nutzung des in Eigenleistungen der Vereinsmitglieder des Bürgervereins Werthhoven e.V. um- und ausgebauten und hergerichteten Dorfsaales „Pössemer Treff“ wird die nachfolgende Benutzungsordnung mit Entgelttarif für diese Einrichtung aufgestellt:

1. Nutzungsregeln
1.1 Der Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. ist verpflichtet, den Dorfsaal nur zur eigenen Nutzung und zur Nutzung durch andere Vereine und Einwohner der Ortschaft Werthhoven nach Maßgabe der folgenden Vereinbarung zu verwenden, wobei die Hausordnung und der Entgelttarif als Anlage Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
1.2 Eine Nutzungsanfrage ist negativ zu bescheiden, wenn sie für Veranstaltungen gestellt wird, für deren Durchführung der Dorfsaal technisch oder räumlich nicht geeignet ist oder sie für Veranstaltungen gestellt wird, die durch Form, Aktivitäten im Vorfeld der Veranstaltungen oder Inhalt der Veranstaltung, gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung gerichtet sind/sein könnten. Der Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. ist verpflichtet, ohne Verzug die Gemeinde Wachtberg zur endgültigen Klärung/Regelung einzubeziehen.
1.3 Ausgeschlossen sind jedoch reine Werbe-/Verkaufsveranstaltungen sowie die Nutzung als Lagerraum/Lagerflächen.
1.4 Sofern zwischen dem Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. und anderen interessierten Nutzern eine Einigung insbesondere Terminplanung und Zeitabfolge) nicht zu erzielen ist, so entscheidet die Gemeinde Wachtberg.
1.5 Die Gemeinde Wachtberg ist auf Verlangen befugt, den Dorfsaal für reine gemeindliche Belange (Wahlen, Bürgeranhörungen, Ortsvertretungssitzungen u. ä.) kostenlos zu nutzen. Die Terminierung erfolgt so, dass dem Verein für eventuell schon öffentlich beworbene eigene Veranstaltungen kein Schaden entsteht. Der Dorfsaal kann für feststehende Wahltermine jederzeit genutzt werden.
1.6 Der Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. ist im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung für die Organisation und den Ablauf der Nutzung innerhalb und außerhalb gemäß den definierten angemieteten Flächen verantwortlich.
1.7 Alle mit der Nutzung des Dorfsaales verbundenen Angelegenheiten (Vergabe der Nutzungsrechte, Schlüsselgewalt, Bewirtschaftung, Unterhaltung der vermieteten Gegenstände/Einrichtung, Pflege der angemieteten Außenfläche) werden vom Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. unmittelbar geregelt/wahrgenommen.
Der Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. regelt die Weitergabe der Reinigungspflicht usw. gemäß der Nutzungsvereinbarung sowie Hausordnung im Falle der Untervermietung
1.8 Der Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. stellt die Gemeinde von allen organisatorischen Aufgaben frei und entbindet die Gemeinde von der Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt nicht für den Fall der Nutzung durch die Gemeinde.

2. Antragstellung
Der Pössemer Treff steht grundsätzlich zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • sonntags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 23.00 Uhr
  • freitags und samstags von 09.00 Uhr bis 24.00 Uhr
    Brauchtumsveranstaltungen des Bürgervereins Werthhoven e.V. bis 3 Uhr
     

2.1 An allen gesetzlichen Feiertagen und an unmittelbar vor Heiligabend, Weihnachten und Ostern liegenden Tagen bleibt der Dorfsaal „Pössemer Treff“ geschlossen.
Die Anträge auf Nutzung sind spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung beim Bürgerverein Werthhoven 1972e.V. schriftlich einzureichen. Feststehende Termine des Bürgervereins Werthhoven 1972 e.V. bzw. bereits zugesagte Termine haben hierbei Vorrang. Der Schriftsatz kann auch dem vom Vereinsvorstand benannten verantwortlichen Geschäftsführer oder des Beauftragten persönlich übergeben werden.
Dieser Antrag muss grundsätzlich folgende, den Nutzer bindende Angaben enthalten:

  • Termin mit Angaben der Uhrzeiten einschl. der geplanten Vorbereitungen und Aufräumungsarbeiten für die Nutzung,
  • über den geplanten Ablauf der Veranstaltung
    • über die gewünschten Räume
    • ergänzende Verwendung von Gerätschaften und anderen
    • Einrichtungsgegenständen (wie z.B. vorhandene spezielle Beleuchtung,
    • Beschallung und Porzellan, Gläser, Tische
    • Die Dachterrasse ist von der Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Im Hinblick auf die Auslastung der vorhandenen Stromkreise können nur die im Antrag angegebenenElektrogeräte zur Nutzung während der Veranstaltung zugelassen werden.
    • Nutzung Theke mit Zapfanlage
    • über evtl. geplante Werbung im oder am Gebäude (Dekorationen u.ä.)
    • über mögliche Emissionen durch z.B. Verstärker, Disco, Musikdarbietungen, Feuerwerk
    • Angabe der zu erwartenden Besucher
    • über evtl. geplanten Verkauf von Getränken oder anderen Waren
  • über die geplanten Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Sanitätsdienst und Feuerschutz)
  • über die geplante Art der Reinigung
  • über eine bestehende oder abzuschließende Unfall- und Haftpflichtversicherung.

2.2 Der Nutzer ist verpflichtet, dem Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. einen verantwortlichen Beauftragten namentlich zu benennen. Vor Übergabe der Schlüssel schließen der Nutzer und der Bürgerverein Werthhoven1972 e.V., vertreten durch den Vorsitzenden oder dessen Beauftragten, eine bindende und rechtsgültige Vereinbarung. Hierbei sind die in der Antragstellung schriftlich niedergelegten Angaben für den Nutzer bindend.
2.3 Die Hausordnung und der Entgelttarif für die Nutzung des Dorfsaales sind Bestandteil der Vereinbarung und werden von dem Nutzer gegengezeichnet.
2.4 Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Benutzungserlaubnis besteht nicht. Die Benutzungserlaubnis kann entschädigungslos widerrufen werden, wenn der Nutzer die Vorschriften dieser Benutzungsordnung oder die ihm in der abgeschlossenen Vereinbarung gemachten Auflagen nicht uneingeschränkt einhält oder unabweisbare, vorher nicht erkennbare Belange der Gemeinde Wachtberg oder des Bürgervereins Werthhoven 1972 e.V. dieses erforderlich machen.
2.5 Bei Veranstaltungen mit Getränkeausschank muss mindestens ein alkoholfreies Getränk vom Preisgefüge her unter dem Preis von alkoholhaltigen Getränken angeboten werden.

3. Pflichten des Nutzers und dessen beauftragten Vertreters
3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, das Nutzungsobjekt einschl. Parkplätzen und Freiflächen sowie die mit in Nutzung übernommenen Einrichtungsgegenstände jeweils vor Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck und Umfang der Nutzung in Anwesenheit des Vorsitzenden des Bürgervereins Werthhoven e.V. oder dessen Beauftragten zu besichtigen.
Gleichzeitig werden die Sicherheitsauflagen wie z.B. Fluchtwege, Fluchttüren, Feuerlöscher u.a. besichtigt.
Dieses wird von dem Nutzer durch rechtsgültige Unterschrift bestätigt.
Sollten Mängel anlässlich der Besichtigung festgestellt werden, so müssen diese schriftlich festgehalten werden.
3.2 Der Nutzer sorgt dafür, dass die Hausordnung beachtet und eingehalten wird.
3.3 Der Nutzer trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf seiner Veranstaltung und die Einhaltung der ihm gemachten Auflagen.
Sollten im Vorfeld oder während einer Veranstaltung Widrigkeiten, Risiken o.ä. bekannt werden, welche dem Nutzer möglicherweise die vereinbarte Nutzung behindern, einschränken oder gefährden, so ist unverzüglich der Vorsitzende oder dessen Beauftragter des Bürgervereins Werthhoven e.V. zu verständigen.
Bei Gefahr im Verzug ist die Veranstaltung umgehend zu beenden.
3.4 Von dem Nutzer ist sicherzustellen, dass die Bestimmungen des öffentlichen Straßenverkehrs eingehalten werden. Sollte ein unverhältnismäßig hohes Parkaufkommen zu erwarten sein, so hat der Nutzer hier für eine entsprechende Regulierung zu sorgen.
Eingeschlossen sind die Be- und Entsorgungsfahrzeuge und sonstige Transportmittel.
Es sind ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze zur Nutzung zu verwenden.
Ausdrücklich untersagt ist das Parken auf der Straße „Am Feldpütz“. Der abfließende Verkehr muss ausschließlich über die Kreisstraße erfolgen.
Die Nutzer haben in den Wintermonaten selbst für eine Begehbarkeit der Zuwegung zum Gebäude Sorge zutragen. Die Verkehrssicherungspflicht (Streudienst etc.) muss vom Nutzer selbst wahrgenommen werden
3.5 Die Auflagen und jeweiligen Bestimmungen zur örtlichen Abfallbeseitigung sind von dem Nutzer einzuhalten. Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen sind vonseiten des Nutzers zu treffen. Die Entsorgung von Sondermüll u. ä. (z.B. Frittenfett) ist ebenfalls vom Nutzer zu veranlassen. Der Nutzer ist grundsätzlich für die Müllentsorgung selbstverantwortlich.
3.6 Der Dorfsaal und das mitbenutzte Inventar sind in einem tadellosen, gereinigten und sauberen Zustand zurück zu lassen. Die Reinigung kann anderenfalls dem Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. in Auftrag gegeben werden und wird mit dem Nutzer nach Aufwand abgerechnet
Der Nutzer ist grundsätzlich verpflichtet, Mehrweggeschirr zu nutzen.
Eine ggf. erforderliche Reinigung der Straße oder des Umfeldes ist von dem Nutzer zu veranlassen.
Eingesetzte und mitgebrachte Gerätschaften/Gegenstände sind zu entfernen.
3.7 Entstandene Schäden und Mängel sind unaufgefordert vor der Rückgabe der Schlüssel umfassend dem Vorsitzenden des Bürgervereins Werthhoven 1972 e.V. oder dessen Beauftragten schriftlich mitzuteilen. Eingeschlossen sind alle möglicherweise entstandenen Unfälle. Diese werden im Übergabeprotokoll festgehalten.
Alle möglicherweise erfolgten Beanstandungen von seiten der Bevölkerung und der Nachbarschaft aufgrund von z.B. ausgegangenen Immissionen anlässlich der Veranstaltung sind unbedingt bei Rückgabe der Schlüsselmitzuteilen.
3.8 Die übergebenen Schlüssel gehören zu einer Schließanlage. Sofern Schlüssel abhandenkommen oder nicht zurückgegeben werden, gehen die Kosten für die Ersatzbeschaffung der kompletten Schließanlage voll zu Lastendes Nutzers.

4. Haftung
Die Gemeinde Wachtberg als Eigentümerin und der Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. als verantwortlicher Betreiber des Dorfsaales haften nicht für Schäden irgendwelcher Art, die aus der Benutzung sowie aus Auflagen oder Anordnungen im Zusammenhang mit solcher Benutzung entstehen. Insbesondere wird für eingebrachte Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und sonstige Sachen keine Haftung übernommen.
Der Nutzer stellt die Gemeinde Wachtberg und den Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. einschließlich deren verantwortliche Vertreter umfänglich von allen etwaigen Haftpflichtansprüchen von Seiten Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzungsordnung, der überlassenen Räume, Geräte und Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen.
Die Haftung des Nutzers schließt Personenschäden und Vandalismus mit ein.
Die Haftung gilt voll umfänglich während der realen Nutzung bis zur Abnahme des Nutzungsobjektes durch den Vorsitzenden des Bürgervereins Werthhoven 1972 e.V. oder dessen Beauftragten.
Die Auflösung des Nutzungsvertrages wird nach Feststellung der ordnungsgemäßen Nutzung und Rückgabe der Schlüssel für den Dorfsaal schriftlich an den Nutzer bestätigt.

5. Kosten
5.1 Der Nutzer trägt die Kosten nach dem jeweils mit der Gemeinde Wachtberg zuletzt vereinbarten gültigen Entgelttarif. Das gilt auch für den Fall, dass eine Veranstaltung vorbereitet, aber nicht durchgeführt wird.
Sollte nach einer Veranstaltung eine Desinfizierung erforderlich werden, so ist diese vom Nutzer zu veranlassenund auf dessen Rechnung durchzuführen. Das gilt ebenso für die Reinigung und Desinfizierung der Zapfanlage.
5.2 Mobiliar, Geschirr, Besteck, Gläser und die Küchennutzung einschließlich der dortigen Geräte unterliegen der Entgeltordnung des Bürgervereins Werthhoven e.V.
5.3 Alle Entgelte sind spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen.
5.4 Grundsätzlich ist eine Kaution in Höhe von 250,-- Euro pro Veranstaltung zu hinterlegen. Sie dient als Sicherheit für die Erfüllung der vor genannten Vereinbarungen. Im Schadensfall ist der Bürgerverein Werthhoven1972 e.V. berechtigt, wenn zwingend nötig, diese Kaution zur Erfüllung der Vereinbarungen zu verwenden. Ggf. erfolgt die Abrechnung über die Schadensbeseitigung gegen Vorlage von Belegen bzw. Quittungen.

6. Verantwortung des Bürgervereins Werthhoven 1972 e.V.
Der Vorsitzende des Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. bzw. dessen Beauftragter üben gegenüber dem Nutzer das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Unfällen sind sie unverzüglich zu verständigen.

Ausgefertigt:
Wachtberg, den 09.07.2020
Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V.      Gemeinde Wachtberg
Vorstand                                                    Die Bürgermeisterin