§ 1 Präambel
(1) Die Satzung des Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. sieht in §21 (1) die Möglichkeit des Erlasses einer Ehrenordnung durch die Mitgliederversammlung vor.
(2) Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die Mitgliederversammlung am 20.03.2026 die folgende Ehrenordnung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder erlassen und verabschiedet.
§ 2 Ehrungen
(1) Der Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. ehrt Personen, die sich um den Verein, dessen Belange und Aufgaben oder um Werthhoven in überragender Weise verdient gemacht haben.
(2) Der Bürgerverein Werthhoven verleiht folgende Ehrungen:
a) Auszeichnungen
b) Ernennung zum Ehrenmitglied
(3) Wie Ehrungen vorgenommen werden, obliegt dem Vorstand.
§ 3 Auszeichnungen
Der Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. verleiht folgende Auszeichnungen:
- Ehrennadel in Gold und eine Urkunde für 50-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein.
- Ehrennadel in Gold und eine Urkunde bei der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft.
- Weitere Auszeichnungen und Gratulationen nach Maßgabe des Vorstandes.
§ 4 Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft des Vereins kann an Mitglieder und Nichtmitglieder verliehen werden, wenn die Person in überragender Weise, in einer konkreten Funktion oder Stellung, den Verein gefördert und unterstützt hat.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Regelung der Mitgliedsbeiträge für Ehrenmitglieder erfolgt in der Beitrags- u. Gebührenordnung
§ 6 Anträge zum Ehrenmitglied
Antragsberechtigt bzgl. des § 4 dieser Ehrenordnung ist jedes Mitglied des Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V. Der Antrag ist unter Nennung einer stichhaltigen Begründung formlos an den Vorstand zu stellen und ist mindestens zwei Monate vor der Mitgliederversammlung/Ehrung einzureichen.
Der Vorstand leitet die Vorschläge mit einer Stellungnahme an die Mitgliederversammlung weiter.
§ 7 Besondere Rechte
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder.
§ 8 Widerruf der Ernennung zur Ehrenmitgliedschaft
(1) Die Ehrenmitgliedschaft kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich die betroffene Person vereinsschädlich bzw. als unwürdig für den Behalt der Ehrung erwiesen hat.
(2) Anträge zum Entzug der Ehrenmitgliedschaft nach §4 kann jedes Mitglied des Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V., unter Nennung einer stichhaltigen Begründung, stellen.
Der Vorstand leitet die Vorschläge mit einer Stellungnahme an die Mitgliederversammlung weiter.
(3) Dem Betroffenen soll auf der Mitgliederversammlung vor der Abstimmung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
(4) Durch den Entzug der Ehrung entfallen auch alle Vergünstigungen.
§ 9 Beschlussfassung
Ehrungen gem. §4 und die Möglichkeit des Widerrufes gem. § 8 werden durch die Mitgliederversammlung, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, beschlossen. Die Entscheidung ist abschließend.
§ 9 Schlussbestimmung
Diese Ehrenordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.03.2026 unmittelbar in Kraft.
